Wer Antworten finden will, muß erst die Fragen kennen 

Fragen, Fragen
 

Frequently Asked Questions/
Rarely Asked Questions

Unter Frequently Asked Questions (FAQ) versteht man die häufig gestellten Fragen; viele Webseiten stellen eine eigene Liste solcher Fragen ins Netz, um den neuen Besuchern den Einstieg in das Thema zu erleichtern und sich selbst vor den immer wieder gleichen Anfragen zu schützen. In der nachfolgenden Liste werden ebenfalls viele FAQs auftauchen - also Fragen, die in der politischen Diskussion um das Gewaltproblem oft oder wenigstens gelegentlich vernommen werden.

Anders dagegen die RAQ, die Rarely Asked Questions. Obwohl selten gehört und selten gestellt sind diese Fragen nicht weniger wichtig als die FAQ. Sie können sogar im Gegenteil den Schlüssel zum Auffinden besonders innovativer Problemlösungen in sich beherbergen. Oft sind RAQs besonders provokative Fragen. Davon sollte man sich nicht abschrecken lassen, denn nur wenn das Nachdenken nicht unnötig durch gedankliche Sperren, Selbstzensur und vermeintliche Tabuthemen behindert wird, können hieraus neue, überraschende Ideen zur Lösung der jeweiligen Probleme resultieren. (Kleine Anmerkung am Rande: es gibt ein Büchlein, das mit nichts anderem als RAQs gefüllt ist. Mal reinschauen?).

Vielleicht mag es für Sie unbefriedigend sein, auf dieser Seite nur lauter Fragen zu lesen und keine Antworten*. Das läßt sich ändern. Sobald ich ein Diskussionsforum auf dieser Site installiert haben werde, wird es möglich sein, persönliche Antworten auf die gestellten Fragen zu hinterlassen.

* Nachtrag: so war zumindest die Intention!! Nach Fertigstellung der Seite sehe ich nun, daß ich schon wieder nicht der Versuchung widerstehen konnte, zu versuchen, mir selbst Antworten auf die Fragen zu geben. Hm... ich hoffe, Sie verzeihen mir noch einmal... <smile>


Soll das Jugendstrafrecht verschärft werden?

Ein heikles Thema. Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Opfer von Gewalt, sondern immer öfter auch die Täter. Die Öffentlichkeit muß immer wieder schockiert zur Kenntnis nehmen, daß schon 13- oder 14jährige brutale Verbrechen begehen, aber mit den Mitteln des derzeitigen Strafrechts nicht "angemessen" verurteilt werden können. Das bisherige Argument lautete immer, daß Minderjährige noch gar nicht die sittliche Reife hätten, um die Auswirkungen ihres Tuns einschätzen zu können. Ferner wurde ins Feld geführt, daß eine Kriminalisierung ihrer Taten einen ungünstigen Einfluß auf ihre weitere Entwicklung haben könnte. Beide Argumente treffen aber mehr oder weniger auf das gesamte Strafrecht zu, würden also für einen 24jährigen Täters unter Umständen in gleicher Weise gelten. Brauchen wir also möglicherweise mehr Untersuchungen und Gutachten über den Stand der "sittlichen Reife" bei Jugendlichen, um hieraus Schlüsse für eine mögliche Reform der Altersgrenze der Strafmündigkeit ziehen zu können???


Verleiten Berichte in den Medien über Gewalttaten zur Nachahmung?

Die Frage, ob die ausführliche Darstellung von Gewaltverbrechen in Zeitungen und Fernsehen die Ausführung weiterer, ähnlicher gelagerter Verbrechen anregen, muß wohl eindeutig mit "Ja" beantwortet werden. Zumindest deuten die Ergebnisse statistischer Untersuchungen darauf hin. Umstritten ist allerdings, wie groß dieser Nachahmungseffekt ist, und noch umstrittener, welche Konsequenzen man hieraus ziehen sollte. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, sicherlich. Aber hier würde es wohl ohnehin nur um freiwillige Selbstverpflichtungen gehen, die von den Medien eingehalten werden müßten, wenn zum Beispiel Stillschweigen über Ermittlungsergebnisse oder ein kompletter Wegfall der Berichterstattung vereinbart worden wäre. Ist dies realistisch, oder kollidiert dieses Ziel mit dem beruflichen Selbstverständnis der Journalisten? Es kommt drauf an. Sehen Journalist(inn)en ihr Berufsziel darin, das Gute in der Gesellschaft zu fördern, oder wollen sie nur die Wahrheit, die ungeschminkte, ungefilterte Wahrheit berichten? Oder wollen sie gar nur ihren Kunden (Lesern) das bieten, was diese hören möchten?

Bisher gibt es noch relativ wenig Gespräche, relativ wenig Koordination in dieser Richtung. Allerdings halten sich z.B. in einigen Städten die Medien mittlerweile an den Wunsch der Polizei und der Verkehrsbetriebe, nichts mehr über Selbstmörder auf U-Bahn-Strecken zu berichten, um nicht noch weitere Suizide zu provozieren. Für den Bereich "normaler" Gewaltverbrechen steht eine Diskussion noch aus, auf welche Art und Weise der schmale Grat zwischen einer notwendigen Warnung der Bevölkerung und dem Wecken von Betroffenheit einerseits und der unnötigen Befriedigung einer Sensationsgier und der Animation bzw. Anleitung zu weiteren Gewalttaten andererseits beschritten werden sollte.


Muß im Falle von Kindesmißbrauch der Täter automatisch verhaftet werden?

"Was denn sonst?", werden jetzt manche verständnislos fragen. Strafe muß sein, in diesem Fall erst recht. Richtig. Was aber, wenn das Opfer unter einer solchen Lösung unverhältnismäßig leiden muß? Zum Beispiel weil der Täter (der ja oft aus dem engsten Familienkreis stammt, z.B. der Vater ist) nicht nur vom Kind gehaßt wird für den erlittenen Mißbrauch, sondern oft auch gleichzeitig als Bezugsperson gebraucht wird. Diese Bezugsperson zu inhaftieren könnte das Kind in eine noch schlimmere seelische Krise stürzen, wenn es zum Beispiel alleingelassen wird mit einer überforderten Mutter und/oder mit (Selbst-)Vorwürfen - die natürlich unberechtigt, aber dennoch vorhanden sind - im Hinblick auf das Schicksal des Vater.

Aber alles beim alten zu belassen wäre natürlich auch das Verkehrteste, was man machen könnte. Nach meinem Gefühl wäre es ideal, wenn die mit dem Fall betrauten Behörden mit viel Fingerspitzengefühl in jedem Einzelfall eine individuelle Lösung treffen würden. Zum Beispiel daß dem Vater auferlegt wird, sich räumlich von der Familie zu trennen und sein Kind nur noch in neutraler Umgebung und möglichst unter Aufsicht zu sehen. Ich weiß nicht, wie dies bisher gehandhabt wird und ob solche Arrangements bisher auch schon durchgeführt werden (wobei man sehen muß, daß jeder Ermessensspielraum, den Gesetze gewähren, auch wieder neue Gefahren birgt). Klar ist natürlich auch, daß ein Restrisiko für Rückfälle des Täters bei dieser Lösung stets vorhanden ist. Zu diskutieren wäre allerdings, ob dieses Restrisiko nicht i.d.R. von den positiven Aspekten einer solchen Lösung überwogen wird. Über Meinungen zu diesem Thema - im hier demnächst installierten Forum - würde ich mich freuen...



Wann ist Gewalt gerechtfertigt??

(Eingereicht von Anne am 04.03.2002):

Gewalt ist die Anwendung physisch oder psychisch verletzender Mittel, die nicht gerechtfertigt werden kann. Doch wer entscheidet, wann sie doch gerechtfertigt ist?? Notwehr?? Handeln im Affekt...Wirkliche Gründe?? Oder doch nur Ausreden??


Wie entsteht Gewaltbereitschaft?

(Eingereicht von Moritz Sauer am 15.01.2013):

Inwiefern ist Gewaltbereitschaft angeboren oder erzogen? Warum ist die Welt brutal und gewalttätig geworden? Was ist der Unterschied zwischen Gewaltbereitschaft und Durchsetzungsvermögen? Auf alle Fragen gibt es eine Antwort, warum stellt niemand eine!


Welche wichtigen Fragen fallen Ihnen noch ein? Bitte melden!



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Letzte Aktualisierung dieser Seite:  18.03.2015